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Tätigkeitsschwerpunkte

Nachstehend finden Sie eine Übersicht derjenigen Fachgebiete, in denen ich hauptsächlich tätig bin. Durch Klick auf die einzelnen Gebiete erhalten Sie weitere Informationen.

Opferschutz

Allgemein

Als Rechtsanwältin berate ich die Opfer von Straftaten und vertrete ihre Rechte vor Gericht.

Meist sind die Täter durch eine Verteidiger*in vertreten und können so ihre sämtlichen Rechte wahrnehmen. 

Den Opfern ist häufig nur die Zeugenrolle zugewiesen. Sie sind ein wichtiges Beweismittel im Verfahren, jedoch nach ihrer Zeugenvernehmung nicht mehr involviert. 

Viele wissen nicht, dass auch sie als Opfer einer Straftat rechtliche Möglichkeiten haben. In ausführlichen Beratungen werden diese dargestellt und die weitere Vorgehensweise besprochen.


 

Nebenklage

Die Strafprozessordnung stellt für besonders schwere Straftaten dem Opfer eine Anwält*in Seite, die seine Interessen vor Gericht vertritt.

In besonderen Fällen wird diese Opferanwält*in von der Staatskasse bezahlt, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist oder es sich um ein Sexualverbrechen wie z.B. eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung handelt.

Auch andere schwerwiegende Straftaten wie Körperverletzungen oder Beleidigungen berechtigen das Opfer, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger*in anzuschließen und so aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Betroffene können so neben ihrer wichtigen Rolle als Zeug*in z.B. an weiteren Verhandlungen teilnehmen, eigene Zeugen benennen usw.  Ihre umfangreichen Rechte, welche ihnen die Strafprozessordung einräumt, können sie aber meist nicht allein und ohne rechtlichen Beistand erkennen und durchsetzen. 

Gerade Kinder und Jugendliche sind oft nicht in der Lage, ihre eigenen Rechte vor Gericht wahrzunehmen. Als Opferanwältin vertrete ich ihre Interessen im Verfahren gegen den/die Täter und stehe auch im Rahmen eines Zeugenbeistandes zur Seite.

Beratung und Vertretung von Stalkingopfern

Das Phänomen „Stalking“ (engl. für Heranpirschen) umfasst zahlreiche Verhaltensweisen wie

  • ständige unerwünschte Anrufe, SMS, Briefe, Besuche
  • permanentes Beobachten und Verfolgen
  • "Ausfragen" von Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen
  • ständige unerwünschte Geschenke
  • Unerwünschte Bestellungen im Namen des Opfers
  • permanente Beschimpfungen, Bedrohungen, Beleidigungen bis hin zu tätlichen Übergriffen

Stalking betrifft oft Ex- Partner, wobei der Täter oder die Täterin nach der Trennung den / die Partner*in nicht loslassen kann und über die erwähnten Verhaltensweisen Kontrolle über das Leben des Opfers erhalten will.

Es gibt derzeit verschiedene rechtliche Möglichkeiten, diesem Terror derzeit Einhalt zu gebieten. So gibt es seit 2007 einen neuen Straftatbestand (§ 238 StGB - Nachstellung), welcher Stalking unter Strafe stellt. Im Oktober 2021 wurde dieser Tatbestand noch einmal überarbeitet und präzisiert.


In einer ausführlichen Beratung wird der spezielle Fall analysiert. In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich immer wieder Fortbildungen und Konferenzen zu diesem Thema besucht und mich auch mit anderen Professionen vernetzt. Ich erarbeite mit Ihnen Strategien zum Schutz vor weiteren Übergriffen und schlage die jeweils möglichen rechtlichen Schutzinstrumentarien vor. Außerdem vermittle ich an andere Hilfeeinrichtungen, um ein weiteres professionelles Vorgehen zu gewährleisten.

Sollte ein gerichtliches Vorgehen für sinnvoll erachtet werden, so vertrete ich die Opfer sowohl im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage als auch im Strafverfahren gegen den Täter.

Vertretung von Opfern häuslicher Gewalt

Spätestens seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahre 2002 gilt der Grundsatz: „Der Schläger geht- das Opfer bleibt“. Dies bedeutet, dass Opfern häuslicher Gewalt nicht mehr allein die Flucht zu Freunden oder in ein Frauenhaus offen steht.

Es besteht die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung sowie auf ein Kontakt- und Näherungsverbot zu stellen. Dem Täter/ der Täterin kann dann verboten werden, sich dem Opfer zu nähern, es anzurufen oder auch die ehemals gemeinsame Wohnung zu betreten.

Ich vertrete Opfer häuslicher Gewalt sowohl in diesen zivilrechtlichen Verfahren als auch in einem eventuellen Strafverfahren gegen den Täter.


Aus meiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit im Frauenschutzhaus Dresden e.V. kenne ich die besonderen Ängste und Bedürfnisse von gewaltbetroffenen Menschen und weiß, wie wichtig auch eine psychosoziale Begleitung ist.

Gemeinsam mit anderen Hilfeeinrichtungen finden wir einen Weg für Sie aus dieser Gewalt.